Startseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Pro-)Seminarplattform des Fachbereichs Rechtswissenschaft Bonn

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Seminare

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Proseminar

Mit dem Proseminar werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in einem Vortrag erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit (bis zu 15 Seiten) und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion eingeübt. Die Anfertigung der Proseminararbeit kann auch während der Vorlesungszeit stattfinden. Über die erfolgreiche Teilnahme (Erbringung von Proseminararbeit und Referat) wird eine (in der Regel unbenotete) Bescheinigung ausgestellt.

§ 4 SchwPO 2015 - Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

(4) … 1 Die Seminarleistung (§ 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3) kann nur ablegen, wer

1. im Rahmen des Schwerpunktstudiums an einer Lehrveranstaltung zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Proseminar) erfolgreich teilgenommen hat;

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Seminar

Das Seminar geht mit einem Anteil von 40% in die Schwerpunktbereichsnote ein (also 12% der Note der Ersten Prüfung); nach der alten Schwerpunktbereichsprüfungsorte nur mit einem Anteil von 30% (also 9% der Note der Ersten Prüfung). Das Seminar besteht aus einer Seminararbeit, einem Vortrag und der Teilnahme an der Diskussion zum eigenen Vortrag und zu fremden Beiträgen. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Arbeit beträgt sechs Wochen. Sie beginnt mit Ausgabe der Aufgabenstellung. Die Bearbeitungszeit muss grds. vollständig in der vorlesungsfreien Zeit liegen. Sie kann im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller teilweise in die Vorlesungszeit hineinreichen, wenn sich dies in die Organisation des Seminars einfügt und bereits mindestens vier Abschlussklausuren abgelegt wurden. Der Vortrag erfolgt entweder im Rahmen einer Blockveranstaltung oder im Rahmen eines wöchentlichen Termins. Die anderen Teilnehmer werden für ihre Teilnahme an der Diskussion bewertet.

§ 6 SchwPO 2015 - Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung

(1) 2Die Schwerpunktbereichsprüfung wird studienbegleitend abgelegt. 3Sie besteht aus den folgenden Teilprüfungen: …

3. einer Seminarleistung in dem gewählten Schwerpunktbereich, die aus einer Hausarbeit mit mündlichem Vortrag und Diskussion besteht.

(3) 2Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen und liegt in der vorlesungsfreien Zeit; der Aufgabensteller legt den Umfang der Hausarbeit fest. 3Die Bearbeitungszeit kann im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller teilweise in die Vorlesungszeit hineinreichen, wenn sich dies in die Organisation des Seminars einfügt und bereits mindestens vier Abschlussklausuren (Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2) abgelegt wurden. 4Die Hausarbeit ist in schriftlicher und elektronischer Form beim Aufgabensteller einzureichen; für die Fristwahrung ist die Einreichung der schriftlichen Fassung maßgeblich. 5Bei Nichteinreichung der elektronischen Kopie hat der Prüfling diese auf Aufforderung innerhalb von drei Tagen nachzureichen; wird auch diese Frist versäumt, so ist die Hausarbeit als nicht fristgemäß eingereichte Prüfungsleistung zurückzuweisen. 6Die elektronische Kopie der Hausarbeit kann gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist, um ordnungswidriges Verhalten, insbesondere Täuschungsversuche, aufzudecken und nachzuweisen.

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Master-Seminar

Auch im Masterstudiengang "Deutsches Recht" ist ein Seminar zu erbringen.

§ 13 MasterPO Durchführung und Bewertung von Seminaren

(1) 1 Prüfungsleistungen in Seminaren beziehen sich in der Regel auf schriftliche Ausarbeitungen und mündliche Vortragsleistungen zu Teilbereichen von Stoffgebieten, die in dem Seminar behandelt werden. 2 Prüfungsleistungen in Projektseminaren umfassen in der Regel die eigenständige Bearbeitung, Dokumentation und Vorstellung eines Projektes, das auch die Kooperation mit der beruflichen Praxis einschließen kann.

(2) Der oder die Seminarleiter entscheiden im Einvernehmen mit dem Studierenden über Gegenstand und Thema der Prüfungsaufgabe.

(3) 1 Die im Rahmen eines Seminars anzufertigende Hausarbeit ist in schriftlicher Form einzureichen; zusätzlich kann die Abgabe in elektronischer Form verlangt werden. 2 Die schriftliche Fassung ist spätestens zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Thema ausgegeben wurde, einzureichen.

(4) Der mündliche Vortrag soll mindestens 15 aber nicht länger als 30 Minuten dauern.

(5) 1 Hausarbeit und mündlicher Vortrag werden vom Seminarleiter bewertet. 2 Bei mehreren Prüfern erfolgt die Bewertung im Einvernehmen. 3 Die Bewertung wird schriftlich und spätestens drei Wochen, nachdem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, durch den oder die Prüfer bekannt gegeben und dem Prüfungsamt mitgeteilt.

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